Antrag zur Sitzung des SBSKA am 26. 11. 2025
Der SBSKA beschließt, im 2. Halbjahr 2026 eine Evaluation der „Richtlinie Schulsozialarbeit“ durchzuführen.
Zu diesem Zweck wird erneut eine Arbeitsgruppe bestehend aus je einem/er Vertreter/in der politischen Fraktionen und der Einzelmandatsträger/innen, der Verwaltung, der Schulleitungen, der Schulsozialleiter/innen und des Kinder-und Jugendbeirates gebildet.
Die Verwaltung wird mit der organisatorischen Umsetzung beauftragt.
Die Evaluation soll die Aufgaben der „Richtlinie Schulsozialarbeit“ den aktuellen Bedarfen der einzelnen
Schulen gegenüberstellen.
Die Ergebnisse werden dem SBSKA und dem Finanzausschuss als Beschlussvorschlag vorgelegt.
Begründung:
Aufgrund der bis in das Jahr 2025 hineinreichenden ständigen Neuanstellungen von Schulsozialarbeiter/innen an den verschiedenen Schulen und deren notwendigen Einarbeitungszeiten, können sich die Strukturen, Arbeitsweisen und Bedarfe bei den einzelnen Schulen sowie in der gemeinsamen Interaktion der Schulsozialarbeiter/innen aller Schulen miteinander erst im laufenden Schuljahr allmählich herausbilden. Daher macht es erst dann Sinn, diese auf ihre Wirksamkeit und zukünftige Ausrichtung zu betrachten. Deshalb sollte die Arbeitsgruppe ihre Arbeit frühestens im 2.Halbjahr 2026 aufnehmen. Zumal die nach der Richtlinie geplante Einstellung weiterer sechs Schulsozialarbeiter/innen bisher erst für das Jahr 2027 vorgesehen ist. Ob und wieweit die Schulsozialarbeit auch bei der Neuregelung zum Offenen Ganztag eingebunden und neu finanziert werden kann, ist nach den Erfahrungen mit dem Kitagesetz mit großer Wahrscheinlichkeit ebenfalls frühestens im 2. Halbjahr absehbar.
Dagmar Danke-Bayer
Die Grünen
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