BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Grünen Bad Oldesloe

Katzenschutzverordnung

An die Vorsitzende des HA

Frau Fandrey

Antrag Katzenschutzverordnung

13.03.2025

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss

1. beauftragt die Verwaltung, noch vor der Sommerpause 2025 eine Katzenschutzverordnung, die eine Kennzeichen- und Registrierpflicht für Halter vorsieht, indem der Katze ein Mikrochip implantiert und die Katze bei den Internetportalen tasso oder findefix registriert wird, zu entwerfen bzw. entwerfen zu lassen und diese dem Hauptausschuss sowie der Stadtverordnetenversammlung spätestens in der jeweils letzten Sitzung vor der Sommerpause 2025 zum Beschluss vorzulegen.

2. beauftragt die Verwaltung ferner, in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob eine Kastrationspflicht für Katzen im Stadtgebiet die städtischen Kosten der Unterbringung von Fund-Katzen im Tierheim reduzieren kann und ob eine solche Kastrationspflicht rechtlich möglich wäre. Sollte die Verwaltung dies feststellen, soll die Verwaltung insoweit entsprechende Regelungen bereits in der gemäß Ziffer 1 genannten Verordnung ergänzen.

Begründung:
Im Finanzausschuss am 04.12.2024 wurde beschlossen, die Kosten der Unterbringung von Fundtieren im Tierheim im Jahr 2025 mit einem Betrag in Höhe von max. € 93.000,00 zu unterstützen. Der Nachtragshaushalt 2025 wurde entsprechend ergänzt und in der Folge von der Stadtverordnetenversammlung auch bestätigt. Ziel dieses Antrages ist es, die Kosten der Stadt im Zusammenhang mit Fundtieren zukünftig zu reduzieren, indem bspw. die Anzahl der Tiere, die unverzüglich an einen Halter zurückgeführt werden können, in unserer Stadt erhöht wird.

Zu 1)
Laut Tierstatistik des Tierheims befanden sich dort im Jahr 2023 insgesamt 23 Fund-Hunde und 59 Fund-Katzen aus der Stadt Bad Oldesloe in Gewahrsam. Hunde unterliegen bereits einer gesetzlichen Kennzeichenpflicht und sind deshalb einfacher einem Halter zurückzugeben. Katzen hingegen unterliegen bisher keiner Kennzeichenpflicht. Über Datenbanken wie tasso und findefix kann der Halter eines gekennzeichneten Tieres schnell ermittelt und das Tier zurückgegeben werden. Etwaige entstandene Kosten können dem Halter belastet werden (so jedenfalls seitens der Verwaltung im Finanzausschuss erläutert). Bisher ist dies bei Katzen mangels Kennzeichnung nicht hinreichend gewährleistet. Gleichzeitig hat die Kennzeichenpflicht den Effekt, zukünftige Katzenhalter zu sensibilisieren und ihnen Ihre Verantwortung bei der Anschaffung einer Katze besser vor Augen zu führen.

Zu 2)
Ob auch eine Kastrationspflicht für Katzen, wie sie in Städten wie Mölln und Ratzeburg bereits existiert, in Bad Oldesloe aus den genannten Gründen sinnvoll und rechtlich möglich wäre, sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls überprüft werden. Auf die Handreichung für kommunale Katzenschutzverordnungen des Landes Schleswig-Holstein wird verwiesen:

www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tierschutz/verordnungsermaechtigung

Wilfried Janson, Kolja Marks und Fraktion



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