Bürger sollen bei Müllgebühren mitbestimmen!

MARKT 6-6-12

Der Kreis Stormarn plant, ab Anfang 2014 die Struktur der Abfallgebühren grundlegend zu ändern. Der Umweltausschuss hatte sich am 22. Mai bereits mit dem Thema beschäftigt, der Kreistag will am 22. Juni einen Grundsatzbeschluss dazu fassen. Die zukünftige Ausrichtung der Abfallgebühren hat erhebliche Auswirkungen für die Umsetzung abfallpolitischer Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und auf die Förderung von Abfallvermeidung und Recycling bei den Bürgerinnen und Bürgern. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes hat die Abfallvermeidung die höchste Priorität. Danach kommt die Abfallverminderungung z.B. durch Wiederverwendung noch gebrauchsfähiger Anteile aus dem Abfall und erst dann die Abfallverwertung über das stoffliche Recycling. An letzter Stelle steht die umweltfreundliche und möglichst energiegewinnende Abfallbeseitigung des Restmülls. Die Abfallgebühren müssen aus Sicht der GRÜNEN unbedingt diese Prioritäten beachten. Die unternehmensspezifischen Interessen der Abfallwirtschaftsgesellschaft Südholstein (AWSH), die stark am Recycling und weniger an sinkenden Müllmengen ausgerichtet sind, können nach diesen gesetzlichen Vorgaben und den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger erst an dritter Stelle einfließen. Die Abfallgebühren müssen deshalb so gestaltet sein, das abfallvermeidendes Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger finanziell durch niedrigere Gebühren belohnt wird. Das schließt die Erhebung einer Grundgebühr, die unabhängig von der monatlichen Müllmenge pro Person erhoben wird, grundsätzlich aus. Eine Grundgebühr muss ja immer in gleicher Höhe bezahlt werden, egal ob man sehr wenig oder ganz viel Müll verursacht. Ökologische Abfallgebühren bedeuten, das einerseits keine Grundgebühr erhoben wird und andererseits die Möglichkeit besteht, Abholtermine der grauen Restmülltonne kostenmindernd ausfallen zu lassen, falls die Tonne noch nicht voll ist. Gerüche und Fäulnis bei längerer Müllaufbewahrung in der Restmülltonne dürften eigentlich nie auftreten, denn Biomüll darf dort nicht rein. Biomüll gehört ausschließlich in die braune Biotonne oder bei Eigenkompostierung auf die Kompostmiete im Garten. Eigenkompostierung ist eine Möglichkeit der Abfallverminderung und hat somit eine höhere Priorität als die Bioabfallverwertung. Auch dies muss sich positiv in den Abfallgebühren widerspiegeln. Die gegen die Simmen der GRÜNEN im Umweltausschuss des Kreises beschlossene Variante 2 der geplanten Abfallgebühren sieht einerseits eine Grundgebühr und andererseits eine nur von der Größe der Restmülltonne abhängige Leistungsgebühr vor, in der zusätzlich noch eine versteckte Grundgebühr über das Mindestbehältervolumen enthalten ist. Diese Variante der Abfallgebühr bestraft alle die Bürgerinnen und Bürger, die sich durch vorbildliches abfallvermeidendes Verhalten für Ressourcenerhalt und Umweltschutz stark machen durch deutlich höhere Kosten. Auch Einfamilienhausbesitzer werden in der Regel dann wesentlich mehr als heute bezahlen müssen. Eine Bürgerbeteiligung, wie von den GRÜNEN gefordert, hatte der Umweltausschuss des Kreises abgelehnt. Die GRÜNEN fordern, das die neuen Abfallgebühren, die nach Vorstellungen des Kreises 2014 in Kraft treten sollen, in einem umfassenden Bürgerbeteiligungsverfahren diskutiert werden. Dabei sind die 4 bereits vorliegenden Gebührenvarianten einzubringen und hinsichtlich der Ziele und Prioritäten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes öffenlich zu bewerten. Nur so kann letztlich eine hohe Akzeptanz erreicht und zahlreiche Klagen vor dem Verwaltungsgericht vermieden werden.

Wilfried Janson 

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