BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Grünen Bad Oldesloe

Carsharing-Nutzung durch die Stadtverwaltung (Antrag für die UEVA-Sitzung am 23.04.2026)

Kosten sparen, klimafreundliche Mobilität unterstützen

Beschlussvorschlag

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Optionen für eine Beteiligung der Stadtverwaltung am Carsharing mit dem örtlichen Carsharing-Anbieter zu besprechen. Auf dieser Grundlage wird die Stadtverwaltung beauftragt, einen Plan vorzulegen, der beinhaltet, eines der Leasing-Autos der Stadt abzuschaffen (unter Berücksichtigung der geltenden Kündigungsfrist) und zukünftig ein Carsharing-Auto (Elektro-Auto) mit einem neuen, geeigneten Standort in der Innenstadt zu nutzen. Wenn möglich sollte dafür vorzugsweise der aktuelle Standort eines der Leasing-Autos (Garage am Petersparkplatz) bereitgestellt werden.

Begründung

Die Abschaffung eines der vorhandenen Leasing-Autos und die zukünftige Nutzung eines Carsharing-Autos bietet viele Vorteile:

  1. Carsharing ist für die Stadt Bad Oldesloe günstiger als Leasing

Der örtliche Carsharing-Anbieter (Reiner Hinsch) ist bereit, ein Carsharing-Auto an einem neuen Standort in der Innenstadt anzubieten. Die Konditionen des Carsharing-Anbieters sind für die Stadtverwaltung finanziell vorteilhaft. Bei einer Beibehaltung des aktuellen Nutzungsverhaltens der Verwaltungsmitarbeiter würde die Abschaffung eines Leasingautos und die Nutzung eines Carsharing-Autos zu Einsparungen für die Stadt Bad Oldesloe führen (siehe Erläuterungen unten).

  1. Carsharing bietet eine personelle Entlastung im Hinblick auf die Wartung des Fahrzeugs

Die Verantwortung für notwendige Werkstattfahrten und Wartungen übernimmt der Carsharing-Anbieter. Das ist vorteilhaft im Hinblick auf die personellen Kapazitäten in der Verwaltung.

  1. Mit der Beteiligung der Stadtverwaltung am örtlichen Carsharing unterstützt die Stadt Bad Oldesloe den Ausbau einer kostengünstigen und klimafreundlichen Mobilität für die Stadtbevölkerung.

Für Menschen, die nur gelegentlich ein Auto benötigen, ist der Besitz eines eigenen Autos finanziell nicht vorteilhaft. Für viele Menschen, v.a. mit geringen Einkommen, ist der Kauf eines Elektro-Autos zudem finanziell nicht leistbar. Wenn ein nahe gelegenes Elektro-Auto im Rahmen des Carsharing-Angebots verfügbar ist, bietet dies interessierten Menschen die Chance, auf eine klimafreundliche Mobilität umzusteigen und auf ein eigenes Auto zu verzichten. Voraussetzung für die Schaffung eines neuen Carsharing-Standorts durch den örtlichen Carsharing-Anbieter ist die Beteiligung der Stadtverwaltung am Carsharing, da durch die verlässliche Nutzung der Stadtverwaltung die Wirtschaftlichkeit eines neuen Standorts gegeben ist.

  1. Vorbildfunktion der Stadt Bad Oldesloe und Imagegewinn für die Stadtverwaltung

Durch die Nutzung eines Elektro-Auto-Carsharing-Angebots in der Innenstadt kann die Stadt Bad Oldesloe eine Vorbildfunktion im Hinblick auf eine klimafreundliche Mobilität einnehmen, die gleichzeitig mit einem Imagegewinn der Stadtverwaltung verbunden sein wird.

  1. Verpflichtung von Gemeinden zur Berücksichtigung von Belangen des Klimaschutzes bei Planungen und Entscheidungen

Paragraph 7 des Gesetzes über die Energiewende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein verpflichtet Gemeinden, Kreise und Ämter, „im Rahmen ihrer Zuständigkeit bei Planungen und Entscheidungen die Belange der Energiewende und des Klimaschutzes zu berücksichtigen“. Auch die Vorbildfunktion der Gemeinden wird in § 7 des EWKG hervorgehoben. Bei der Planung der zukünftigen Mobilität der Stadtverwaltung müssen daher Klimaschutz- und Energiewende-Belange berücksichtigt werden. Klar ist, dass die Nutzung (und dadurch indirekte Unterstützung) eines Carsharing-Angebots in der Innenstadt Vorteile für die Energiewende und den Klimaschutz bringt im Vergleich zur Nutzung eines Leasing-Autos, das nur der Verwaltung zur Verfügung steht.

 

Hintergrund

Kostenvergleich zwischen Leasing und Carsharing

Aktuell werden durch die Stadtverwaltung zwei Autos genutzt. Eines der Autos ist für den Bürgermeister vorgesehen, wird aber durch Verwaltungsmitarbeiter ebenfalls genutzt. Laut Auskunft der Stadtverwaltung verursachen die beiden von Verwaltungsmitarbeitern und dem Bürgermeister genutzten Leasingautos Kosten von ca. 17688 Euro pro Jahr. Darin enthalten sind die Leasinggebühr, Tankkosten, Stromkosten und Versicherungen sowie Wartungskosten. Für einen Umstieg von Leasing auf Carsharing kommt das andere Auto (aktuell ist es ein VW ID4, im Folgenden Fahrzeug A genannt), in Frage. Laut Stadtverwaltung belaufen sich die jährlichen Kosten für dieses Auto auf ca. 7424 Euro (Versicherung, Leasinggebühr). Die Auswertung des Fahrtenbuches von Fahrzeug A zeigte, dass es pro Jahr durchschnittlich ca. 8570 Kilometer gefahren wird (betrachteter Zeitraum: Dezember 2024-Februar 2026). Eine genauere Betrachtung der wöchentlichen Nutzungszeiten im Jahr 2025 zeigt, dass das Fahrzeug A pro Woche in der Regel an 3-5 Tagen für ca. 2-6 Stunden genutzt wird (meistens innerhalb des Zeitraums von 8-16 Uhr). Das Fahrzeug A wurde im Jahr 2025 überwiegend für Fahrten im Stadtgebiet genutzt, während das Bürgermeisterauto häufiger auch für längere Fahrten genutzt wurde.

Aus diesen Erfahrungen und aus den vom örtlichen Carsharing-Anbieter angebotenen Kostenstrukturen können folgende Annahmen für voraussichtliche, durchschnittliche Kosten pro Jahr abgeleitet werden, falls statt des Fahrzeugs A ein Carsharing-Auto (Elektroauto) genutzt wird:

Voraussichtliche Kosten beim örtlichen Carsharing, Teil 1: Kosten pro Kilometer

Gefahrene Kilometer pro Jahr (Annahme auf Basis der Nutzung von Fahrzeug A im Zeitraum Anfang Dezember 2024 bis Anfang Februar 2026)

Preis pro Kilometer

Summe Kilometerpreis pro Jahr

Ca. 8570 Kilometer

0,27 Euro (wenn die Stadtverwaltung die Stromkosten für das Aufladen in der aktuell genutzten Garage übernimmt)

2314,- Euro

 

Voraussichtliche Kosten für die Stadtverwaltung bei Teilnahme am örtlichen Carsharing, Teil 2: Kosten für die Nutzungsdauer

Durchschnittliche Nutzungsdauer pro Jahr (Schätzung auf Basis der Fahrtenbuch-Sichtung des Fahrzeugs A)

Buchungskosten pro Stunde

Summe für die Nutzungsdauer pro Jahr

Ca. 780-1040 Stunden.

Für die Kalkulation angenommener Durchschnitt:

17,5 Stunden pro Woche

= 910 Stunden pro Jahr

3, - Euro

Summe unter der Annahme einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von ca. 17,5 Std. pro Woche:

2730,- Euro

 

Insgesamt wäre die Carsharing-Nutzung pro Jahr für die Stadtverwaltung auf Basis der bisherigen Nutzungsgewohnheiten voraussichtlich mit jährlichen Gesamtkosten in Höhe von ca. 5044,- Euro verbunden. Dieser Preis beinhaltet eine Vollkasko-Versicherung und alle Wartungs- und Reparaturkosten.

Fazit: Es ist davon auszugehen, dass die Carsharing-Nutzung günstiger für die Stadtverwaltung ist als die Nutzung eines Leasingautos: Auf Basis der Analyse der bisherigen Autonutzung durch die Stadtverwaltung und der bisherigen Kosten können schätzungsweise ca. 2380,- Euro pro Jahr gespart werden.

 

Weitere Hinweise

  • Die Buchung des Carsharing-Autos könnte durch Mitarbeiter der Stadtverwaltung spontan über das Buchungssystem des Carsharing-Anbieters erfolgen.
  • Um die Flexibilität der Verwaltungsmitarbeiter zu erhalten, könnte die Nutzung durch andere Carsharing-Mitglieder ggf. zeitlich begrenzt werden auf die Zeiten, in denen die Stadtverwaltung das Auto nicht benötigt. Sofern die Stadtverwaltung eine durchschnittliche wöchentliche Mindestnutzungszeit von 15 Stunden pro Woche garantiert, könnte vereinbart werden, dass andere Nutzer das Auto wochentags erst ab 16 Uhr (bzw. bei nicht erfolgter Buchung durch die Verwaltung spontan ab 13 Uhr) und am Wochenende ganztägig nutzen können.
  • Die Abrechnung der Kosten erfolgt monatlich durch den Carsharing-Anbieter. Die Stromkosten für den Verbrauch durch andere Carsharing-Nutzer können durch den Carsharing-Anbieter im Rahmen der monatlichen Abrechnung verrechnet werden. Die Berechnung der Stromkosten basiert auf einem festzulegenden Kilometer- Preis.
  • Der Zugang zur Garage am Petersparkplatz erfolgt über Kartenschlüssel. Registrierte Carsharing-Nutzer müssten ebenso wie Verwaltungsmitarbeiter einen derartigen Kartenschlüssel bekommen, der nur für den Zugang zur Garage programmiert ist.

 

08.04.2026

Julia Sievers-Langer und Wilfried Janson

für die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen



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